Die Prüfintervalle leiten sich aus dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ab.
Für die Einhaltung der rechtlichen Grundlagen ist der Betreiber zuständig.
Der Betreiber ist eine natürliche oder juristische Person, die über die Anlage verfügt und die Verantwortung für den Betrieb übernimmt. Die Eigentumsverhältnisse sind dabei nicht von Bedeutung. Zur Wahrung Ihrer Pflichten stehen wir an Ihrer Seite.
Wir inspizieren neben Rotorblättern und Türmen auch Anbau- und Zusatzteile, Teile zur Nutzung der persönlichen Schutzausrüstung und ausgewählte Befahranlagen. Wir unterstützen Betreiber von Windenergieanlagen bei der Ermittlung der Prüffristen auf Grundlage ausgeführter sicherheitstechnischer Bewertungen und Herstellerempfehlungen.