Die Prüfintervalle leiten sich aus dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ab.
Für die Einhaltung der rechtlichen Grundlagen ist der Betreiber zuständig.
Der Betreiber ist eine natürliche oder juristische Person, die über die Anlage verfügt und die
Verantwortung für den Betrieb übernimmt. Die Eigentumsverhältnisse sind dabei nicht von Bedeutung. Zur Wahrung Ihrer Pflichten stehen wir an Ihrer Seite.
Die Zustandsprüfungen der Rotorblätter werden im Außen- und Innenbereich einer umfassenden, nicht-invasiven Sichtprüfung unterzogen und erfolgen gemäß den Grundsätzen der BetrSichV sowie aktueller Normen und Regeln, vor Inbetriebnahme, wiederkehrend, zustandsorientiert, außerordentlich nach Änderungen oder nach Schadensanzeigen.
Geprüft werden die Blattkörper, inkl. Zusatzelementen und Optimatoren, die Blattabdichtungen zur Nabe, die Entwässerungsbohrungen sowie das Blitzschutzsystem.
Alle Auffälligkeiten werden in einem ausführlichen Inspektionsbericht, ggf. ergänzt durch Prüfprotokolle zum Blitzschutzsystem oder der hydraulischen Blattspitzenmechanik, dokumentiert. Das aktuelle Gutachten bildet die Grundlage für die Erstellung eines Reparaturangebotes.