Wie die Rotorblätter sind auch Anlagentürme regelmäßig wiederkehrend zu prüfen.
Auch hier leiten sich Prüfintervalle aus dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ab.
Für die Einhaltung der rechtlichen Grundlagen ist der Betreiber zuständig. Zur Wahrung Ihrer Pflichten stehen wir an Ihrer Seite.
Wir übernehmen die Bewertung des technischen Zustands der Gitter-Tragkonstruktion sowie der sekundären elektrischen Anlagen von Gittermasttürmen.
Wir überprüfen die Beschichtungen und Flanschverbindungen an Stahlrohrtürmen und offshore Plattformen, offshore Gründungen und transition pieces.
Wir kartieren die Verbindungen an Hybridtürmen zur Konzeption von Instandsetzungsmaßnahmen.